Das IMO-Net-Zero-Rahmenwerk ist gebilligt, nicht angenommen. Worum es bei MEPC 85 und der geplanten Abstimmung am 4. Dezember 2026 geht – und wie Sie sich vorbereiten.
Vierzehn Monate nachdem die Mitgliedstaaten es vertagt haben, kommt das globale Rahmenwerk der IMO zur Senkung der Treibhausgasemissionen der Schifffahrt wieder auf den Tisch. Der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt (MEPC 85) tagt vom 30. November bis 3. Dezember 2026, und die im Oktober 2025 vertagte außerordentliche Sitzung soll am Freitag, dem 4. Dezember, fortgesetzt werden – ein Termin, den MEPC 85 noch bestätigen muss. Dies ist der Stand Ende Oktober 2026.
Was das Net-Zero-Rahmenwerk vorsieht
Das Rahmenwerk wurde auf MEPC 83 im April 2025 als neues Kapitel von MARPOL Anlage VI gebilligt und würde für seegehende Schiffe über 5.000 GT gelten, die rund 85 % der CO2-Emissionen der internationalen Schifffahrt verursachen. Es besteht aus zwei Teilen:
- Ein globaler Kraftstoffstandard: Die Treibhausgasintensität des Kraftstoffs (GFI) jedes Schiffes, gemessen auf Well-to-Wake-Basis, muss gegenüber dem Referenzwert von 2008 von 93,3 gCO2e/MJ sinken. Der gebilligte Entwurf enthält ein Basisziel (−4 % 2028, −8 % 2030, −30 % 2035, −65 % 2040) und ein strengeres Ziel für die direkte Einhaltung (Direct Compliance) (−17 % 2028, −21 % 2030, −43 % 2035).
- Ein Bepreisungsmechanismus: Schiffe, die die Ziele verfehlen, kaufen Ausgleichseinheiten (Remedial Units) – im Zeitraum 2028–2030 zu 100 USD je Tonne CO2e für die erste Defizitstufe und zu 380 USD für die zweite –, während Schiffe, die das Direct-Compliance-Ziel übertreffen, Überschusseinheiten (Surplus Units) erhalten, die angespart oder übertragen werden können. Die Einnahmen würden in einen IMO-Net-Zero-Fonds fließen, der Schiffe mit null oder nahezu null Emissionen belohnt und Entwicklungsländer unterstützt.
Warum es 2025 nicht angenommen wurde
Auf der außerordentlichen Sitzung im Oktober 2025 wurde ein Antrag Saudi-Arabiens auf Vertagung um ein Jahr mit 57 zu 49 Stimmen bei 21 Enthaltungen angenommen – noch bevor die Mitgliedstaaten über das Annahmeverfahren abstimmten. MEPC 84 (April–Mai 2026) setzte daraufhin eine intersessionelle Arbeitsgruppe ein, um Bedenken auszuräumen und breitere Unterstützung zu gewinnen, und rief zu neuen Änderungsvorschlägen auf.
Stand der Verhandlungen
- Die erste intersessionelle Sitzung (1.–4. September 2026) endete ohne abgestimmten Text; ihr Vorsitz will MEPC 85 einen Text vorlegen, und eine zweite Sitzung findet vom 23. bis 27. November statt.
- Vier Änderungspakete wurden offiziell zur möglichen Annahme in Umlauf gebracht: von Liberia (an wirtschaftlich tragfähige Kraftstoffe gekoppelte Ziele, mit handelbaren Überschusseinheiten anstelle des Fonds), von Brasilien (ein um zwei Jahre sanfterer Einstieg und eine schlankere „Facility“ anstelle des Fonds), von Tuvalu (ein höherer Preis für Ausgleichseinheiten der ersten Stufe) sowie von Australien, Kanada, Südafrika und dem Vereinigten Königreich (das gebilligte Konzept mit detaillierten Regeln für die Steuerung des Fonds).
- Die Positionen bleiben gespalten. Die EU unterstützt das Rahmenwerk in der gebilligten Fassung und besteht auf dem stillschweigenden Annahmeverfahren; Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate lehnen zentral festgelegte CO2-Preise ab; und die Vereinigten Staaten haben sich gegen eine globale Emissionsbepreisung bei der IMO gestellt.
Was im Dezember passieren könnte
Die möglichen Ergebnisse reichen von der Annahme – mit oder ohne Änderungen – bis zu einer weiteren Verzögerung. Beim stillschweigenden Annahmeverfahren tritt eine angenommene Änderung zu einem festgelegten Datum in Kraft, sofern nicht genügend Vertragsparteien widersprechen; die IMO rechnete mit einem Inkrafttreten etwa 16 Monate nach der Annahme, was bei einer Entscheidung im Dezember 2026 auf das Frühjahr 2028 hindeuten würde. Nach dem gebilligten Text beginnt der erste Berichtszeitraum 2028, einige der eingereichten Vorschläge lassen die Minderungen jedoch 2029 beginnen – das erste Erfüllungsjahr hängt also vom endgültig angenommenen Text ab.
Falls es nicht angenommen wird
Für Schiffe im Europaverkehr wird nichts ausgesetzt: Das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) und FuelEU Maritime bleiben in jedem Fall in Kraft. Der Vorschlag der Europäischen Kommission vom Juli 2026 zur Überarbeitung des ETS würde Emissionen abziehen, die bereits durch eine IMO-Maßnahme bepreist sind – allerdings erst, wenn es eine solche Maßnahme gibt.
Weitere Themen auf MEPC 85
- Ballastwasser: Die auf MEPC 84 gebilligten Änderungen des Ballastwasser-Übereinkommens stehen zur Annahme an und beenden die Phase des Erfahrungsaufbaus; die Klassifikationsgesellschaften erwarten ihr Inkrafttreten um 2028. Schiffe werden nachweisen müssen, dass ihre Behandlungsanlagen tatsächlich funktionieren und den D-2-Standard erfüllen – nicht nur, dass sie typgenehmigt sind.
- Motoren und Tanker: Änderungen des Technischen NOx-Codes für Motoren, die mit kohlenstofffreien Kraftstoffen wie Ammoniak und Wasserstoff betrieben werden, sowie Vorgaben zu Dampfemissionen für neue Rohöltanker.
- CO2-Intensität (CII): Die zweite Phase der CII-Überprüfung läuft bis 2028; Vorschläge zu Lücken im Regelwerk sind für MEPC 85 erbeten.
So bereiten Sie sich vor
- Betrachten Sie die Verzögerung als zeitliches Risiko, nicht als Pause. BIMCO rät, Kraftstoff- und Technologieoptionen offenzuhalten.
- Bereiten Sie die Daten vor. Der Kraftstoffstandard wird auf Well-to-Wake-Basis gemessen und über das Datenerfassungssystem der IMO (DCS) gemeldet; fordern Sie daher schon jetzt bei Ihren Bunkerlieferanten vollständige Kraftstoffdokumentationen und Zertifizierungen an. Ab dem 1. Januar 2027 verwendet das DCS für Biokraftstoffmischungen massengewichtete Kohlenstofffaktoren, und nicht zertifizierte Biokraftstoffe werden wie ihr fossiles Pendant angerechnet.
- Prüfen Sie Ihre Charterklauseln. BIMCO bietet bereits Klauseln für FuelEU in Zeitchartern, für Biokraftstoffe (2026) und für energiesparende Nachrüstungen (2026) an, aber noch keine speziell für das Net-Zero-Rahmenwerk – für die Kostenverteilung sind vorerst individuelle Formulierungen nötig.
- Planen Sie mit sich überschneidenden Regelwerken. Für Schiffe im EU-Verkehr können sowohl die EU-Vorschriften als auch ein globaler Standard gelten; kalkulieren Sie EU-Kosten für EU-Fahrten in jedem Szenario ein.
Wir aktualisieren diesen Artikel nach den Sitzungen im Dezember. Für Beratung zu Charter und Schiffsbewertung, die die neuen Regeln berücksichtigt, sprechen Sie mit unserem Chartering-Team.
