Zum Inhalt springen
Zurück zu den Insights

An- und Verkauf von Schiffen: Schritt für Schritt vom ersten Angebot bis zur Übergabe

Von Esenyel Denizcilik3 Min. Lesezeit
An- und Verkauf von Schiffen: Schritt für Schritt vom ersten Angebot bis zur Übergabe

Wie ein Gebrauchtschiff den Eigentümer wechselt – Verhandlung, Inspektionen, Memorandum of Agreement, Anzahlung und Closing-Dokumente – und woran Geschäfte häufig scheitern.

Der Kauf oder Verkauf eines Schiffes gehört zu den größten Transaktionen, die eine Reederei tätigt. Der Ablauf ist etabliert, doch jedes Geschäft ist anders – und kleine Details im Vertrag entscheiden darüber, wer das Risiko trägt. Dieser Leitfaden führt Sie durch eine typische Transaktion im An- und Verkauf von Gebrauchtschiffen (S&P).

1. Marktansprache und Verhandlung

Der Makler des Verkäufers bringt die Schiffsdaten in den Markt; die Makler der Kaufinteressenten prüfen geeignete Schiffe anhand der Anforderungen ihrer Mandanten – Größe, Alter, Bauwerft, Spezifikation und Besichtigungsstatus. Angebote und Gegenangebote werden ausgetauscht, bis die Hauptbedingungen (Main Terms) vereinbart sind. Ein Abschluss steht in der Regel unter Vorbehalten („subject to“), etwa einer Inspektion, der Zustimmung der Geschäftsleitung des Käufers oder der Finanzierung.

2. Inspektionen

  • Prüfung der Klassenunterlagen: Der Käufer prüft die Besichtigungshistorie des Schiffes, offene Empfehlungen und Klassenauflagen (Conditions of Class) sowie anstehende Besichtigungstermine.
  • Physische Inspektion: Ein Inspektor oder Sachverständiger besichtigt das Schiff im schwimmenden Zustand – Maschinenanlage, Rumpf, Laderäume, Decksausrüstung sowie den Zustand der Unterkünfte und der Dokumentation an Bord.
  • Hintergrundprüfungen: Festhaltungen bei Hafenstaatkontrollen, Unfallhistorie und Eigentümerhistorie werden üblicherweise über öffentliche Datenbanken wie Equasis geprüft.

3. Das Memorandum of Agreement

Sobald die Vorbehalte aufgehoben sind („subjects lifted“), unterzeichnen die Parteien ein Memorandum of Agreement (MOA). Seit Jahren ist die Norwegian Saleform 2012 (NSF 2012) der Marktstandard; Anfang 2026 haben die BIMCO und der norwegische Schiffsmaklerverband (Norwegian Shipbrokers' Association) ihre Nachfolgerin, die SALEFORM 2025, angenommen. Das MOA regelt den Kaufpreis, die Anzahlung, Zeit und Ort der Übergabe, das Rücktrittsdatum (Cancelling Date), den Umgang mit Bunkern und Ersatzteilen, die auszutauschenden Dokumente, den Zustand, in dem das Schiff zu übergeben ist, die Folgen einer Nichterfüllung durch eine der Parteien sowie die Rechtswahl- und Schiedsklausel.

Die Anzahlung (Deposit)

Nach der NSF 2012 hinterlegt der Käufer eine Anzahlung – 10 % des Kaufpreises, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren – bei einer Hinterlegungsstelle, in der Regel einer Bank, und zwar innerhalb von drei Bankarbeitstagen, nachdem das MOA unterzeichnet und das Konto eröffnet wurde; freigegeben wird sie nur auf gemeinsame schriftliche Weisung beider Parteien. Die SALEFORM 2025 sieht stattdessen vor, die Anzahlung bei einem Treuhänder (Escrow Agent) auf Grundlage einer Treuhandvereinbarung (Escrow Agreement) zu hinterlegen. Nach beiden Formularen dient die Anzahlung als Sicherheit für die Vertragserfüllung durch den Käufer: Erfüllt der Käufer den Vertrag nicht, kann der Verkäufer berechtigt sein, sie einzubehalten.

4. Mitteilungen und Übergabe

Nähert sich das Schiff dem Übergabehafen, gibt der Verkäufer die im MOA vereinbarten Mitteilungen über die voraussichtliche Übergabe ab, gefolgt von einer Bereitschaftsmeldung (Notice of Readiness), sobald das Schiff am vereinbarten Ort liegt und physisch übergabebereit ist. Der Käufer muss dann innerhalb der vereinbarten Frist zahlen. Die Übergabe muss vor dem Rücktrittsdatum erfolgen; geschieht dies nicht, hat der Käufer in der Regel das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

5. Vollzug (Closing)

Beim Closing wird der Restkaufpreis gegen die Übergabedokumente freigegeben – typischerweise die Kaufurkunde (Bill of Sale), Nachweise über das Eigentum des Verkäufers und die Lastenfreiheit, ein Klassenzertifikat, die Löschungsbescheinigung des bisherigen Registers sowie das Übergabe- und Abnahmeprotokoll (Protocol of Delivery and Acceptance). Der Käufer übernimmt das Schiff, registriert es unter der neuen Flagge und benennt es in den meisten Fällen um.

Woran Geschäfte scheitern

  • Spät entdeckte Empfehlungen oder Klassenauflagen.
  • Streitigkeiten über den Übergabezustand – das Schiff muss im Wesentlichen in dem Zustand übergeben werden, in dem es besichtigt wurde, gewöhnliche Abnutzung ausgenommen.
  • Versäumte Rücktrittsdaten und unklare Regelungen zu den Mitteilungen.
  • Bunker- und Ersatzteilmengen, die im MOA nicht festgelegt wurden.

Ein erfahrener S&P-Makler koordiniert all diese Schritte, hält den Zeitplan realistisch und wahrt Ihre Position bei der Ausarbeitung des MOA. Sprechen Sie mit unserem S&P-Team.

Ins Gespräch kommen

Stecken wir Ihren nächsten Kurs ab.

Ob Kauf, Verkauf, Charter oder Neubau — schildern Sie uns Ihr Projekt, und ein Spezialist meldet sich innerhalb eines Werktags bei Ihnen.