Was Reeder, Betreiber und Charterer in diesem Jahr wissen müssen: CII-Einstufungen, das erste Jahr der vollständigen Erfassung im EU-EHS, die FuelEU-Grenzwerte und der Stand des globalen IMO-Rahmenwerks.
Die Schifffahrt unterliegt inzwischen mehreren sich überschneidenden Klimaregimen: den globalen IMO-Vorschriften zu Energieeffizienz und Kohlenstoffintensität sowie – für Reisen von und nach Europa – dem EU-Emissionshandelssystem und FuelEU Maritime. Ein weiteres globales Regime, das IMO-Net-Zero-Rahmenwerk, ist gebilligt, aber noch nicht angenommen. Dieser Überblick zeigt, wo die einzelnen Regelungen im Oktober 2026 stehen und was sie für die Praxis bedeuten.
IMO: EEXI und CII
Die Änderungen von MARPOL Anlage VI, auf denen beide Maßnahmen beruhen, sind am 1. November 2022 in Kraft getreten; ihre Anforderungen gelten seit dem 1. Januar 2023.
- EEXI (Energy Efficiency Existing Ship Index) ist eine technische Effizienzanforderung für Schiffe ab 400 GT.
- CII (Carbon Intensity Indicator, Kohlenstoffintensitätsindikator) weist Schiffen ab 5.000 GT jährlich eine betriebliche Einstufung von A bis E zu. Ein Schiff, das drei Jahre in Folge mit D oder in einem einzigen Jahr mit E eingestuft wird, muss einen Plan mit Korrekturmaßnahmen vorlegen, um mindestens die Einstufung C zu erreichen.
- Die geforderte Verbesserung bemisst sich an einer Referenzlinie für das Jahr 2019 und wird jedes Jahr strenger. Die Faktoren für 2027–2030 wurden im April 2025 mit der IMO-Resolution MEPC.400(83) festgelegt.
| Jahr | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | 2030 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Minderung gegenüber 2019 | 5 % | 7 % | 9 % | 11 % | 13,625 % | 16,25 % | 18,875 % | 21,5 % |
Die Überprüfung des CII durch die IMO läuft noch bis zum Frühjahr 2028. Änderungen zur Datenmeldung aus der ersten Phase der Überprüfung wurden 2026 angenommen und treten voraussichtlich am 1. September 2027 in Kraft.
EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS / EU ETS)
- Anwendungsbereich: seit dem 1. Januar 2024 Schiffe ab 5.000 GT, die Ladung oder Fahrgäste befördern, unabhängig von der Flagge.
- Erfassungsumfang: 100 % der Emissionen auf Reisen zwischen Häfen in der EU bzw. im EWR und am Liegeplatz in EU-Häfen; 50 % der Emissionen auf Reisen, die außerhalb der EU beginnen oder enden. Anläufe in ausgewiesenen benachbarten Umschlaghäfen – Tanger Med und East Port Said – gelten bei Containerschiffen nicht als Beginn oder Ende einer Reise.
- Stufenweise Einführung: Die Unternehmen haben 2025 Zertifikate für 40 % ihrer Emissionen aus dem Jahr 2024 abgegeben und 2026 für 70 % der Emissionen aus 2025. 2026 ist das erste Jahr mit voller Erfassung: Zertifikate für 100 % der Emissionen aus 2026 sind bis zum 30. September 2027 abzugeben.
- Gase: Neben CO2 sind ab 2026 auch Methan und Distickstoffoxid (Lachgas) erfasst.
- Nächste Schritte: Offshore-Schiffe ab 5.000 GT werden 2027 in das System einbezogen. Im Juli 2026 hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, Stückgut- und Offshore-Schiffe mit 400–5.000 GT ab 2031 in das EU-EHS aufzunehmen; der Vorschlag ist noch nicht geltendes Recht.
FuelEU Maritime
- Anwendungsbereich: seit dem 1. Januar 2025 Schiffe über 5.000 GT, die EU-Häfen anlaufen, unabhängig von der Flagge – mit derselben Erfassung der Reisen zu 100 % bzw. 50 % wie im EU-EHS.
- Grenzwerte: Die Treibhausgasintensität der an Bord genutzten Energie muss gegenüber einem Referenzwert von 91,16 gCO2e/MJ sinken – um 2 % ab 2025, 6 % ab 2030, 14,5 % ab 2035, 31 % ab 2040, 62 % ab 2045 und 80 % ab 2050.
- Flexibilität und Sanktionen: Überschüsse bei der Zielerfüllung können angespart (Banking) oder zwischen Schiffen gebündelt werden (Pooling). Ein Defizit kostet 2.400 EUR je Tonne VLSFO-äquivalenter Energie; der Betrag steigt für jedes aufeinanderfolgende Defizitjahr um 10 %.
- Landstrom: Ab dem 1. Januar 2030 müssen Container- und Fahrgastschiffe am Liegeplatz in den wichtigsten EU-Häfen an die Landstromversorgung angeschlossen werden oder eine emissionsfreie Technologie einsetzen.
Das IMO-Net-Zero-Rahmenwerk
Im April 2025 billigte der Ausschuss für Meeresumweltschutz der IMO (MEPC 83) ein neues Kapitel von MARPOL Anlage VI für Hochseeschiffe über 5.000 GT, auf die rund 85 % der CO2-Emissionen der internationalen Schifffahrt entfallen. Es verbindet einen globalen Kraftstoffstandard – einen Well-to-Wake-Grenzwert für die Treibhausgasintensität von Kraftstoffen – mit einem Bepreisungsmechanismus: Schiffe oberhalb des Grenzwerts kaufen Ausgleichseinheiten (Remedial Units), Schiffe darunter erhalten Überschusseinheiten (Surplus Units), und die Einnahmen fließen in einen IMO-Net-Zero-Fonds. Der gebilligte Entwurf legt für 2028–2040 Basisziele und Ziele für die direkte Einhaltung (Direct Compliance) gegenüber dem Basisjahr 2008 fest, mit anfänglichen Preisen für Ausgleichseinheiten von 100 USD und 380 USD je Tonne CO2-Äquivalent.
Das Rahmenwerk ist noch nicht angenommen. Auf einer außerordentlichen Sitzung im Oktober 2025 stimmten die Mitgliedstaaten dafür, die Entscheidung über die Annahme um ein Jahr zu vertagen. MEPC 84 (April–Mai 2026) setzte eine intersessionelle Arbeitsgruppe ein; die wiederaufgenommene Sitzung ist für den 4. Dezember 2026 angesetzt, vorbehaltlich der Bestätigung durch MEPC 85 (30. November – 3. Dezember 2026). Die Mitgliedstaaten können noch Änderungen am Entwurf vorschlagen. Würde das Rahmenwerk angenommen, träte es nach dem stillschweigenden Annahmeverfahren etwa 16 Monate später in Kraft.
Emissionsüberwachungsgebiete (ECA)
Das Mittelmeer ist seit dem 1. Mai 2025 ein Schwefel-Emissionsüberwachungsgebiet mit einem Grenzwert von 0,10 % für den Schwefelgehalt von Kraftstoffen. 2026 hat die IMO zudem ein Emissionsüberwachungsgebiet für den Nordostatlantik angenommen; die zugehörigen Änderungen treten am 1. September 2027 in Kraft, und das Gebiet wird 12 Monate später wirksam.
Was das für die Praxis bedeutet
- Charterpartien: Vereinbaren Sie, wer die Emissionszertifikate kauft und abgibt und wer die Verantwortung für die Einhaltung von FuelEU trägt. Die BIMCO veröffentlicht Standardklauseln zum ETS und zu FuelEU, darunter eine 2026 angenommene ETS-Klausel für Bareboat-Charter.
- An- und Verkauf: CII-Einstufungen, die Einhaltung des EEXI und verifizierte Emissionsdaten fließen inzwischen in die Due Diligence ein, und die neue SALEFORM 2025 enthält ETS- und FuelEU-Klauseln für Kaufverträge.
- Bewertung und Beschäftigung: Kraftstoffeffizienz und die Einstufung der Kohlenstoffintensität beeinflussen zunehmend die Erträge eines Schiffes, seine Chancen am Chartermarkt und seinen Wert.
- Datenqualität: MRV- und IMO-DCS-Berichte bilden die Grundlage jeder Maßnahme – genaue Aufzeichnungen zu Kraftstoffverbrauch und Reisen sparen Geld.
- Dezember 2026 im Blick behalten: Das Ergebnis der IMO-Sitzung wird die Kraftstoff- und Investitionsentscheidungen des kommenden Jahrzehnts prägen.
Unsere Teams für Befrachtung und Bewertung berücksichtigen diese Regeln bei jedem Abschluss und jedem Gutachten. Sprechen Sie mit unserem Befrachtungsteam.
